Das Bahá’ítum kennt keine Priesterschaft. Bahá’í-Gemeinden werden von einem gewählten Gremium geleitet: dem Geistigen Rat.
Der Geistige Rat setzt sich aus neun Personen zusammen, die jedes Jahr am 21. April (dem ersten Tag des Ridván-Festes) von den Gemeindemitgliedern gewählt werden, geheim und ohne Kandidatur oder Wahlwerbung.
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Der Geistige Rat in Langen wurde erstmals 1973 gewählt und besteht seither ununterbrochen. 1983 wurde er als gemeinnütziger Verein eingetragen.